Herr Meier lebt in Deutschland und ist pflegebedürftig. Seit einiger Zeit bekommt er deswegen finanzielle Leistungen von der Pflegekasse. Nun überlegt er, ob er nach Mallorca in den Urlaub fliegen kann. Einfach mal wieder das Meer sehen, einen Kaffee auf dem Balkon trinken und die Sonne genießen. Das wäre wunderbar und er könnte neue Kraft tanken. Jedoch macht er sich Sorgen, wie er das finanzieren soll und woher er die nötige Pflege auf Mallorca überhaupt bekommen kann. Gibt es einen Zuschuss der Kranken- bzw. Pflegekassen oder übernehmen sie sogar vollständig die Pflege?
Nun, zuerst ist es wichtig zu wissen, welche Art von Leistungen man in Deutschland bezieht.
Welche Pflegeleistungen in Deutschland spielen dafür eine Rolle?
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause wohnen, haben verschiedene Möglichkeiten, die häusliche Pflege sicherzustellen. Es gibt entweder das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen. In einigen Fällen ist auch eine Kombination aus beidem möglich.
1. Möglichkeit: Pflegegeld
Pflegegeld beantragt man bei der Pflegekasse. Es erfolgt eine Begutachtung der Situation. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in den verschiedenen Bereichen des Lebens zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad. Es gibt 5 unterschiedliche Pflegegrade. Ab dem Pflegegrad 2 erhält man Pflegegeld. Nach derzeitigem Stand (02/2022) sind es beim Pflegegrad 2: 316 Euro. Beim Pflegegrad 5 beispielsweise wären es 901 Euro.
Die Pflegebedürftigen erhalten das Pflegegeld direkt auf ihr Konto und können es selbst verwalten. Sie können also bestimmen, wie sie das Geld ausgeben (ohne Nachweispflicht) solange sie damit die Pflege und den Bedarf zu Hause sicherstellen.
2. Möglichkeit: Pflegesachleistungen
Wenn Sie in Deutschland von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, erhalten Sie dafür die sogenannten Pflegesachleistungen. Anders als das Pflegegeld werden die Pflegesachleistungen nicht auf das Konto des Betroffenen überwiesen. Die Pflegedienste rechnen ihre erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Welche Leistungen werden im Urlaub auf Mallorca bezahlt?
Bekommen Sie Pflegegeld haben wir die erste gute Nachricht für Sie. Diese Gelder werden weiterhin ausbezahlt. Sie können die Geldleistungen sozusagen mitnehmen in Ihren Mallorca-Urlaub.
Bekommen Sie Pflegesachleistungen ist es leider nicht möglich, diese auch im Urlaub finanziert zu bekommen. Einfach aus dem Grund, weil sie nicht als „Geldleistungen“ angesehen werden.
Gibt es denn keine weitere Möglichkeit, für die Pflege im Urlaub Geldleistungen zu bekommen?
Doch! Verhinderungspflege! Und da sind wir bei der zweiten guten Nachricht. Es gibt noch die Möglichkeit, Verhinderungspflege zu beantragen.
Macht die Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Der Sinn dahinter liegt in der Entlastung der pflegenden Person. Und das ist unabhängig vom Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen, also auch in dessen Urlaub.
Die Verhinderungspflege kann damit flexibel genutzt werden, sogar bei Urlauben zusammen mit der Pflegeperson, wenn diese im Urlaub Entlastung braucht, und nicht pflegen kann oder möchte. Die Pflegeversicherung/-kasse übernimmt in der Zeit des Urlaubs die Kosten einer Ersatzpflege, also die Pflege im Urlaub bis zum derzeit geltenden Maximalbetrag. Jetzt brauchen Sie nur noch einen Pflegedienst oder eine Pflegefachkraft auf Mallorca 🙂
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie mich an und wir klären diese Fragestellungen in einem persönlichen Gespräch.