Frau Müller steht kurz vor der Rente und macht sich Gedanken darüber, wie sie ihren Lebensabend am besten genießen kann.
Ihren Ruhestand mit ihrem Mann bei Sonnenschein unter Palmen auf Mallorca zu verbringen, war schon immer ihr Traum. Das Ehepaar mag die Landschaft, die Leute und die Kultur dieser Insel. Das milde Klima und die Meeresluft tut Ihnen einfach gut. Irgendwie lebt es sich dort besser und das Frühstück auf der Terrasse ist mittlerweile Standard.
Doch der Gedanke, irgendwann Pflegefall auf Mallorca zu werden, macht ihr Angst. Ist man als Deutsche/r auf Mallorca nicht allein gelassen, wenn etwas passiert?
Was muss ich bedenken, wenn ich auf Mallorca leben möchte? Welche Leistungsansprüche aus der deutschen Rente– und Pflegeversicherung habe ich auf Mallorca?
1. Wenn sie ihren Lebensmittelpunkt nach Mallorca verlagern, können sie als Rentner ihre deutsche Rente auf die Insel mitnehmen. Da Mallorca zur EU gehört, wird die deutsche Rente weiterhin wie gewohnt auf Ihr Konto überwiesen. Also Auswandern als Rentner nach Spanien dürfte somit erstmal kein Problem sein.
2. Leben Sie auf Mallorca und werden pflegebedürftig, haben sie einen Anspruch auf Geldleistungen aus der deutschen Pflegeversicherung. Ihnen wird das Pflegegeld von der deutschen Pflegekasse auch auf Mallorca gezahlt. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld sind, dass Sie in Deutschland krankenversichert sind, einen anerkannten Pflegegrad haben und einen Nachweis über die Durchführung regelmäßiger Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI vorlegen können.
Solange ihr regelmäßiger Wohnort auf Mallorca, in einem der EWR-Staaten (Europäischen Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz liegt, wird die Pflegegeldleistung weiterhin erbracht (Näheres unter Punkt 4).
3. Pflegesachleistungen im Ausland werden von der deutschen Pflegeversicherung nicht übernommen. Pflegebedürftige können jedoch Sachleistungen im neuen Aufenthaltsstaat beantragen. Sie haben prinzipiell Anspruch auf alle Leistungen des Sozialversicherungssystems des neuen Wohnlandes.
Achtung! Werden Sachleistungen von Spanien bezogen, so fällt das deutsche Pflegegeld allerdings ganz weg. Das heißt: Vor einem dauerhaften Wohnortwechsel müssen Sie sich entscheiden, ob Sie entweder Pflegegeld aus der deutschen Pflegekasse oder Pflegesachleistungen vom Aufenthaltsstaat in Anspruch nehmen möchten.
4. Wenn Sie ganzjährig als Rentner auf Mallorca leben, gibt es noch eine Sache zu beachten: Zwischen Deutschland und Spanien gibt es ein EU-Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass deutsche Rentner in Spanien weiterhin Mitglied der hiesigen gesetzlichen Krankenversicherung bleiben können. Sie müssen bei der deutschen Krankenkasse allerdings einen Antrag stellen, dass der Lebensmittelpunkt künftig im Ausland liegt. Nach Bewilligung des Antrags und Umzug nach Spanien wird man dann zusätzlich Mitglied in der spanischen staatlichen Krankenversicherung „Seguridad Social“. Deren Leistungen kann man dann am neuen Wohnort in Spanien in Anspruch nehmen. Allerdings erhält man nur die Leistungen, die dort für gesetzlich Versicherte in Spanien üblich sind. So ist man quasi sowohl in Deutschland krankenversichert, sowie gleichzeitig auch in der spanischen Krankenversicherung.
Wie bekomme ich denn das deutsche Pflegegeld im Ausland, wenn ich plötzlich pflegebedürftig werde?
Befinden Sie sich im Ausland und werden pflegebedürftig, müssen Sie einen Antrag auf Pflegegeld bei ihrer zuständigen deutschen Pflegekasse stellen.
Muss ich für den Antrag auf Pflegegeld und die Feststellung des Pflegegrades nach Deutschland fahren?
Sie müssen für die Begutachtung nicht extra nach Deutschland zurück. Die deutschen Kranken- bzw. Pflegekassen haben auf Mallorca Experten, die zu Ihnen nach Hause (auf Mallorca) kommen. Bei der Begutachtung wird der Grad ihrer Selbstständigkeit im Alltag in sechs verschiedenen Bereichen und mit 77 (in Worten: siebenundsiebzig!) verschiedenen Kriterien gemessen und mit unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtbewertung zusammengezählt. So wird die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad ermittelt. Und daraus wiederum ergibt sich der Geldbetrag, den Sie monatlich auf Ihr Konto überwiesen bekommen (derzeit zwischen 316 und 901 Euro).
Mein Tipp: Bevor der Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt, lassen Sie sich von mir beraten! Ich kenne die Kriterien, nach denen die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und kann Ihnen wichtige Hinweise geben. Oft wird nämlich der Pflegegrad zu niedrig festgestellt. Aber dagegen kann man gewappnet sein, wenn man weiß wie. Sprechen Sie mich an und wir klären dies ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Beachten Sie auch meinen Blogbeitrag über die Pflege im Urlaub auf Mallorca.